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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 19. Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen zwischen der Pister GmbH, Im Haferkamp 32a, 49179 Ostercappeln, nachfolgend „Pister“, und ihren Kunden.

2. Sie gelten für allgemeine Leistungen und Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit Bau, Planung, Projektentwicklung und damit verbundenen Tätigkeiten, soweit keine vorrangigen individuellen Vertragsbedingungen vereinbart wurden.

3. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Soweit einzelne Bestimmungen nur für Unternehmer gelten oder zwingende Verbraucherschutzvorschriften zu beachten sind, wird dies berücksichtigt.

4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Pister ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

5. Individuelle Vereinbarungen zwischen Pister und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

6. Diese AGB sind allgemeine Geschäftsbedingungen für den laufenden Geschäftsverkehr. Sie ersetzen keine gesondert erforderlichen Bau-, Planungs- oder Bauträgerverträge und keine gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsunterlagen.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

1. Angebote von Pister sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder sich aus den Umständen etwas anderes ergibt.

2. Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines verbindlichen Angebots, eine Auftragsbestätigung oder eine anderweitige wirksame Einigung zustande.

3. Maßgeblich für Art und Umfang der vereinbarten Leistung sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, die vereinbarte Leistungsbeschreibung und ausdrücklich einbezogene Anlagen.

4. Angaben, Skizzen, Abbildungen, Visualisierungen und sonstige Darstellungen dienen der Veranschaulichung, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung vereinbart wurden.

5. Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Gesetzlich vorgeschriebene Formvorschriften bleiben unberührt.

§ 3 Leistungsumfang und zusätzliche Leistungen

1. Pister erbringt die im jeweiligen Vertrag vereinbarten Leistungen.

2. Leistungen, die nicht vom vereinbarten Umfang erfasst sind, werden nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung oder einer sonstigen gesetzlichen Verpflichtung geschuldet.

3. Werden nach Vertragsschluss zusätzliche oder geänderte Leistungen gewünscht oder aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände erforderlich, sind Leistungsumfang, Vergütung und mögliche Terminänderungen nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu klären.

4. Eine zusätzliche Vergütung wird nur geschuldet, soweit sie wirksam vereinbart wurde oder sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

1. Der Kunde stellt die für die vereinbarte Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.

2. Der Kunde informiert Pister über ihm bekannte Umstände, die für die Leistungserbringung wesentlich sein können, insbesondere erkennbare Besonderheiten des Grundstücks, vorhandene Schäden oder sonstige relevante technische Gegebenheiten.

3. Verzögerungen oder zusätzliche Aufwendungen aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung seiner Mitwirkungspflichten werden nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen behandelt.

4. Pister wird den Kunden auf erkennbare Hindernisse oder erforderliche Mitwirkungshandlungen hinweisen, soweit dies nach den Umständen geboten ist.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.

2. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart werden.

3. Zahlungsfristen, Abschlagszahlungen und sonstige Zahlungsmodalitäten richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.

4. Soweit keine abweichende Zahlungsfrist wirksam vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Fälligkeit.

5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen zu Verzugszinsen und Verzugsschäden. Gesetzliche Pauschalen können verlangt werden, soweit ihre Voraussetzungen vorliegen.

6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzlich geschützte Gegenansprüche bleiben unberührt.

§ 6 Termine und Verzögerungen

1. Vereinbarte Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden oder sich ihre Verbindlichkeit aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt.

2. Die Einhaltung vereinbarter Termine setzt voraus, dass die erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden rechtzeitig erfolgen und notwendige Voraussetzungen vorliegen.

3. Verzögerungen, die Pister nicht zu vertreten hat, werden nach den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen behandelt.

4. Pister informiert den Kunden über erhebliche erkennbare Verzögerungen, soweit dies nach den Umständen möglich und zumutbar ist.

5. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Verzögerungen bleiben unberührt.

§ 7 Mängel und Gewährleistung

1. Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

2. Bei berechtigten Mängeln richten sich die Rechte des Kunden insbesondere auf Nacherfüllung und gegebenenfalls auf die weiteren gesetzlichen Rechte.

3. Gegenüber Unternehmern gelten gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere § 377 HGB, soweit deren Voraussetzungen erfüllt sind.

4. Gesetzlich zwingende Rechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

5. Mängelansprüche und deren Verjährung richten sich nach der jeweiligen Vertragsart und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Eine einheitliche Verkürzung sämtlicher gesetzlicher Verjährungsfristen wird nicht vereinbart.

§ 8 Haftung

1. Pister haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Pister im gesetzlich zulässigen Umfang für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

3. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder Pister eine ausdrückliche Garantie übernommen hat.

5. Soweit gesetzlich zulässig, gelten die vorstehenden Regelungen auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Pister.

§ 9 Planungsunterlagen und Nutzungsrechte

1. Angebote, Entwürfe, Zeichnungen, Kalkulationen, Planungen und sonstige Unterlagen von Pister dürfen nur im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks verwendet werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

2. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte bleiben unberührt.

3. Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere die Verwendung von Planungsunterlagen zur Ausführung durch Dritte, richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Vorschriften.

4. Diese Regelung begründet keinen Ausschluss gesetzlicher Ansprüche des Kunden auf Herausgabe oder Nutzung von Unterlagen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

1. Soweit Pister bewegliche Waren oder Materialien liefert, bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung Eigentum von Pister, sofern ein Eigentumsvorbehalt rechtlich zulässig ist.

2. Der Eigentumsvorbehalt gilt nicht weiter, als dies nach der jeweiligen Vertragsart und den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.

3. Bei eingebauten oder fest mit einem Grundstück verbundenen Bestandteilen sind die gesetzlichen Regelungen über Eigentum und wesentliche Bestandteile zu beachten.

§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit

1. Pister verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften.

2. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von Pister.

3. Soweit erforderlich, werden für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag eines Kunden gesonderte Vereinbarungen abgeschlossen.

4. Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht oder die Informationen rechtmäßig öffentlich bekannt sind.

§ 12 Verbraucherrechte und Widerruf

1. Verbrauchern stehen gesetzliche Widerrufsrechte zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

2. Ob ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich insbesondere nach der Art des Vertrags und den Umständen des Vertragsschlusses.

3. Soweit erforderlich, stellt Pister gesonderte Widerrufsbelehrungen, Muster-Widerrufsformulare und weitere gesetzlich vorgeschriebene Informationen zur Verfügung.

4. Diese AGB ersetzen keine gesonderten Verbraucherinformationen und keine gesetzlich erforderlichen Erklärungen zum vorzeitigen Beginn von Leistungen.

5. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

3. Gegenüber Unternehmern ist eine Gerichtsstandsvereinbarung nur im gesetzlich zulässigen Umfang wirksam. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ist Gerichtsstand der Sitz von Pister.

§ 14 Schlussbestimmungen

1. Individuelle Vereinbarungen zwischen Pister und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags sollen aus Gründen der Nachweisbarkeit in Textform dokumentiert werden, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.

3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften wirksam. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.

4. Maßgeblich ist die Fassung dieser AGB, die bei Vertragsschluss wirksam einbezogen wurde.

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